Zwergerlgarten

Die Nachbarschaftshilfe Wörth/Hörlkofen e.V. bietet mit dem Zwergerlgarten eine Kinderbetreuung an zwei Vormittagen pro Woche für zwei- bis vierjährige Kinder an.

In dieser Zeit (jeweils drei Stunden) werden die Kinder von zwei Betreuerinnen im freien Spiel, beim Malen, Basteln und Brotzeitmachen, mit Bewegungsspielen usw. angeleitet und beschäftigt. Die Gruppenstärke ist auf maximal 12 Kinder begrenzt.

Der Zwergerlgarten befindet sich im Pfarrheim Wörth, Georgenweg 3. Dort stehen ein Raum mit entsprechender Einrichtung und Ausstattung, Teeküche, Toiletten, Garderobe sowie eine eigene Spielgrünfläche unmittelbar neben dem Gebäude zur Verfügung.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Frau Rohrauer, Tel.: 01 63/64 10 897

Informationen für Eltern zum Download:
Elterninformation – Stand September 2021

Anmeldeformular zum Download:
Anmeldung Zwergerlgarten – Stand September 2021

Betriebszeiten

Der Zwergerlgarten ist jeweils am Mittwoch und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.

Die Bring-/Holzeitspannen sind 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr bzw. 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.

Während dieser Zeit sind die Betreuerinnen auch telefonisch unter 0 81 22/9 99 81  76 zu erreichen.

An Feiertagen und während sämtlicher Schulferien ist der Zwergerlgarten geschlossen.

Betreuungsgebühren

Für die Monate Oktober mit Juli sind insgesamt 10 Monatsgebühren zu entrichten; sie betragen bei Besuch eines Wochentages 30 €/Monat und bei Besuch beider Wochentage 60 €/Monat (vorbehaltlich der Beibehaltung der Bezuschussung durch die Gemeinde Wörth bzw. einer Gebührenerhöhung).

Besuchen zwei oder mehrere Kinder einer Familie den Zwergerlgarten, ermäßigt sich die Monatsgebühr für das 2. Kind und die weiteren Kinder um 4 € bzw. 8 €.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld aufgrund des Zwergerlgartenbesuches nicht gekürzt wird.

Probezeit

Für die Besuchstage im September (Probezeit) ist eine halbe Monatsgebühr zu zahlen.

In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Probezeit grundsätzlich möglich; dies gilt auch sinngemäß bei der Aufnahme eines Kindes während des laufenden Betriebsjahres. Materialgeld wird bei Bedarf in bar erhoben.