Leistungsangebot
• Kinderbetreuung
• Seniorenbetreuung
• Seniorenessen
• Gedächtnistraining
• Familienhilfe
• Fahrdienste
• Sonstige Hilfen
• Zwergerlgarten
• Lesepaten
• Kinderbetreuung
• Seniorenbetreuung
• Seniorenessen
• Gedächtnistraining
• Familienhilfe
• Fahrdienste
• Sonstige Hilfen
• Zwergerlgarten
• Lesepaten
Wir helfen nach Möglichkeit allen Gemeindebürgern ohne Ansehen der Person oder Konfession und sind zur vollen Verschwiegenheit verpflichtet.
Das Angebot ist für alle gedacht, die im Notfall wegen Erkrankung oder anderer Belastung schnelle und unbürokratische Hilfe im Haushalt oder bei der Betreuung von Kindern oder Senioren für einen begrenzten Zeitraum brauchen.
Was wir n i c h t leisten können, ist sehr umfangreiche und langandauernde Familienhilfe sowie Krankenpflege. Wir entlasten Sie aber gerne bei der Pflege von Angehörigen. Wir helfen Ihnen auch gerne, professionelle Hilfe zu finden.
Die Nachbarschaftshilfe Wörth/Hörlkofen wurde 1993 gegründet.
Seit Anfang 2003 sind wir ein eingetragener Verein mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
In der Gründungsversammlung am 15. Oktober 2002 wurde die Satzung beschlossen. Die Vorstandschaft wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Satzung hier herunterladen:
Satzung der Nachbarschaftshilfe Wörth/Hörlkofen
Jeder kann Leistungen in Anspruch nehmen – eine Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung!
Helfer oder Lesepaten müssen ebenfals nicht Vereinsmitglied sein. Es besteht jedoch Versicherungsschutz.
Die Nachbarschaftshilfe Wörth beteiligt sich auch an den gemeindlichen Helferkreisen für Asylsuchende.
Nachbarschaftsilfe Wörth/Hörlkofen e.V. | Waldstraße 45 | 85457 Wörth | Tel.: 0 81 23/82 19 | info@nachbarschaftshilfe-woerth.de
Seit September 2018 liefert die Nachbarschaftshilfe auf Wunsch werktäglich ein frisch zubereitetes Mittagessen nachhause.
Bei Interesse bitte bei Frau Eder anrufen (08122/8344). Näheres siehe auch Leistungsangebot/Seniorenessen.
Von den derzeit rd. 100 Mitgliedern leisten 25 Mitglieder sowie 10 weitere Personen als Helferin bzw. Helfer aktive Nachbarschaftshilfe entsprechend unserem Leistungsangebot
Werden auch Sie Mitglied und senden die ausgefüllte Beitrittserklärung an den Verein.
Der Mitgliedbeitrag beläuft sich auf 15 Euro/Jahr.
Beitrittserklärung hier herunterladen:
Beitrittserklärung der Nachbarschaftshilfe Wörth e.V.
Der Verein trägt sich durch Mitgliedsbeiträge (15 Euro/Jahr) und Spenden. Er wird zusätzlich von der Gemeinde Wörth und den Pfarrgemeinden Wörth und Hörlkofen unterstützt.
Aufgrund der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden sind sowohl der Mitgliedsbeitrag als auch Spenden steuerlich absetzbar.
Spenden überweisen Sie bitte auf unser Vereinskonto bei der VR-Bank Erding eG:
IBAN DE49 7016 9605 0000 7213 01.
Als Helferin oder Helfer leisten Sie direkte Hilfe vor Ort.
Alle Helferinnen und Helfer sind versichert und dürfen eine Aufwandsentschädigung von bis zu 2.400,- Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei annehmen.
Genauere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitglied der Vorstandschaft sowie aus der Helferinformation und der Einführung in die Nachbarschaftshilfe.
Man muss kein Mitglied im Verein sein, um zu helfen!
Hörlkofen
0 81 22/5 45 73
0 81 22/77 31
0 81 23/48 57
ab 3 Kinder: 8 Euro / Stunde
Individuelle Kinderbetreuung im Elternhaus oder im Haus des Betreuenden
Hausaufgabenbetreuung
Babysitten
Allgemeine Betreuung
Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen
Warmes Mittagessen, frisch zubereitet, frei Haus geliefert. Täglich buchbar.
Kinder- bzw. Seniorenbetreuung mit zusätzlicher Haushaltshilfe wie Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen
Kosten für Zeitaufwand (Fahr- und Wartezeit) einschl. Einkaufsdienste
plus Kilometergeld:
0,35 € pro km
z. B. Behördengänge, Schreibarbeiten, Haustierbetreuung, Blumengießen während des Urlaubs
Betreuung von zwei- bis vierjährigen Kindern
an zwei Vormittagen pro Woche (Mittwoch und Donnerstag)
Wir lesen mit einzelnen Kindern, mit einer Gruppe, in der Schule, im Kindergarten oder nachmittags zu Hause.
Die Nachbarschaftshilfe Wörth/Hörlkofen e.V. bietet mit dem Zwergerlgarten eine Kinderbetreuung an zwei Vormittagen pro Woche für zwei- bis vierjährige Kinder an.
In dieser Zeit (jeweils drei Stunden) werden die Kinder von zwei Betreuerinnen im freien Spiel, beim Malen, Basteln und Brotzeitmachen, mit Bewegungsspielen usw. angeleitet und beschäftigt. Die Gruppenstärke ist auf maximal 12 Kinder begrenzt.
Der Zwergerlgarten befindet sich im ehemaligen Rathaus in Hörlkofen, Schulstraße 14. Dort stehen ein Raum mit entsprechender Einrichtung und Ausstattung, Teeküche, Toiletten, Garderobe sowie eine eigene Spielgrünfläche unmittelbar neben dem Gebäude zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Frau Rohrauer, Tel.: 01 63/64 10 897
Informationen für Eltern zum Download:
Elterninformation – Stand April 2018
Anmeldeformular zum Download:
Anmeldung Zwergerlgarten – Stand Mai 2020
Der Zwergerlgarten ist jeweils am Mittwoch und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr geöffnet.
Die Bring-/Holzeitspannen sind 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr bzw. 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr.
Während dieser Zeit sind die Betreuerinnen auch telefonisch unter 0 81 22/9 99 81 76 zu erreichen.
An Feiertagen und während sämtlicher Schulferien ist der Zwergerlgarten geschlossen.
Für die Monate Oktober mit Juli sind insgesamt 10 Monatsgebühren zu entrichten; sie betragen bei Besuch eines Wochentages 30 €/Monat und bei Besuch beider Wochentage 60 €/Monat (vorbehaltlich der Beibehaltung der Bezuschussung durch die Gemeinde Wörth bzw. einer Gebührenerhöhung).
Besuchen zwei oder mehrere Kinder einer Familie den Zwergerlgarten, ermäßigt sich die Monatsgebühr für das 2. Kind und die weiteren Kinder um 4 € bzw. 8 €.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld aufgrund des Zwergerlgartenbesuches nicht gekürzt wird.
Für die Besuchstage im September (Probezeit) ist eine halbe Monatsgebühr zu zahlen.
In Einzelfällen ist eine Verlängerung der Probezeit grundsätzlich möglich; dies gilt auch sinngemäß bei der Aufnahme eines Kindes während des laufenden Betriebsjahres. Materialgeld wird bei Bedarf in bar erhoben.